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Origo · Alles zum digitalen Produktpass

Alles zum DPP. Was er ist und ab wann er Sie betrifft.

Die EU führt digitale Produktpässe schrittweise ein – Produktgruppe für Produktgruppe, über mehrere Rechtsakte und mehrere Jahre hinweg. Hier finden Sie alles an einem Ort: was ein Produktpass ist, welche Rechtsvorschriften dahinterstehen, welche Begriffe Ihnen begegnen werden und was bereits beschlossen, was erst geplant ist und ab wann die Pflicht für Produkte tatsächlich gilt.

Stand: 3. Oktober 2026
01 — Was ist ein digitaler Produktpass?

Die Informationen des Produkts – strukturiert und jederzeit verfügbar für alle, die sie sehen dürfen.

Ein digitaler Produktpass (DPP) ist ein Datensatz zu einem bestimmten Produkt, digital gespeichert und über einen Datenträger mit dem Produkt verknüpft – in der Praxis ein QR-Code auf dem Produkt, der Verpackung oder den Begleitunterlagen. Wer ihn scannt, sieht genau das, was er sehen darf: Verbraucher sehen Nutzung, Materialien und Rückgabemöglichkeiten, Reparaturbetriebe sehen Ersatzteile und Demontage, Recyclingbetriebe sehen Stoffe und Zusammensetzung, Behörden sehen die Konformitätsunterlagen.

Die Idee ist einfach. Heute gehen Produktinformationen verloren, sobald das Produkt die Fabrik verlässt: Die Anleitung verschwindet, die Lieferkette bleibt im Dunkeln, und wer das Produkt reparieren oder recyceln soll, weiß nicht, woraus es besteht. Der Pass sorgt dafür, dass die Informationen das Produkt über sein ganzes Leben begleiten – und ermöglicht es der EU, Anforderungen an Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Rezyklatanteil zu stellen, die sich tatsächlich überprüfen lassen.

Was er enthält

Identität (Hersteller, Modell, Charge oder Seriennummer), Materialien und Stoffe, Herkunft und Lieferkette, Haltbarkeit und Reparatur, Umweltdaten wie den CO₂-Fußabdruck, Konformitätsunterlagen sowie Informationen zu Rücknahme und Recycling. Welche Felder verpflichtend sind, wird je Produktgruppe festgelegt.

Wer was sieht

Der Pass hat Zugriffsstufen. Manche Daten sind öffentlich für alle, die scannen, manche für Reparatur- und Recyclingbetriebe, manche nur für Marktüberwachungs- und Zollbehörden und manche für den Eigentümer des Produkts. Der Hersteller steuert im gesetzlichen Rahmen, wer was zu sehen bekommt.

Wo er gespeichert ist

Die Daten liegen beim Hersteller oder bei einem Dienstleister seiner Wahl – nicht in einer zentralen EU-Datenbank. Die EU führt ein Register mit der eindeutigen Produktkennung und einigen Kernfeldern, und eine Sicherungskopie muss bei einem unabhängigen Dritten liegen, damit der Pass auch den Hersteller überdauert.

EbeneModell, Charge oder Artikel

Der Rechtsakt legt fest, wie detailliert der Pass sein muss. Batterien erhalten einen Pass pro Stück, Stahl pro Charge, Spielzeug pro Modell.

KennungEine eindeutige ID pro Pass

In der Regel eine GTIN mit Chargen- oder Seriennummer, im QR-Code als GS1 Digital Link codiert. Derselbe Code über den gesamten Lebenszyklus.

DauerDer gesamte Produktlebenszyklus

Der Pass muss verfügbar bleiben, solange das Produkt existiert, und darüber hinaus für einen festgelegten Zeitraum. Bei manchen Produktgruppen bedeutet das Jahrzehnte.

VerantwortungWer das Produkt in Verkehr bringt

Der Hersteller oder, bei Waren aus Drittländern, der Einführer. Den Betrieb selbst kann ein Dienstleister übernehmen.

02 — Was ist die ESPR?

Die ESPR gibt der EU die Werkzeuge an die Hand. Das wichtigste davon ist der Produktpass.

ESPR steht für Ecodesign for Sustainable Products Regulation – auf Deutsch die Ökodesign-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1781. Sie ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten und ersetzt die Ökodesign-Richtlinie von 2009, die nur energieverbrauchsrelevante Produkte wie Kühlschränke und Leuchtmittel erfasste.

Die neue Verordnung erfasst nahezu alle physischen Waren, die in der EU verkauft werden, und ermächtigt die Kommission, Produktgruppe für Produktgruppe Anforderungen an Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Rezyklatanteil, Energieverbrauch, Chemikalien und CO₂-Fußabdruck festzulegen. Der Produktpass ist das Instrument, das diese Anforderungen sichtbar und überprüfbar macht.

Die ESPR ist eine Rahmenverordnung. Sie legt nicht selbst fest, was ein Textil- oder ein Stahlpass enthalten muss. Das regelt die Kommission in eigenen delegierten Rechtsakten je Produktgruppe, in der Reihenfolge des Arbeitsplans 2025–2030. Deshalb gibt es so viele unterschiedliche Stichtage.

  • Für wen sie gilt · für alle, die Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, auch für Hersteller mit Sitz außerhalb der EU. Ausgenommen sind Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel, lebende Organismen und Fahrzeuge, für die eigene Regeln gelten.
  • Delegierte Rechtsakte · die Produktregeln der Kommission. Jeder legt fest, welche Anforderungen gelten, was der Pass enthalten muss und ab wann – in der Regel frühestens 18 Monate nach Annahme.
  • Der Arbeitsplan 2025–2030 · angenommen im April 2025. Priorisiert Stahl, Aluminium, Textilien, Reifen, Möbel und Matratzen sowie horizontale Anforderungen an Reparierbarkeit und Rezyklatanteil in Elektronik.
  • Vernichtungsverbot für unverkaufte Waren · die ESPR verbietet auch die Vernichtung unverkaufter Bekleidung und Schuhe – ab Juli 2026 für große und ab 2030 für mittlere Unternehmen. Es ist dieselbe Verordnung, kein separates Gesetz.
  • Außerhalb der ESPR · Batterien, Bauprodukte, Spielzeug und Detergenzien erhalten Pässe nach eigenen Verordnungen. Sie folgen denselben technischen Normen und nutzen dasselbe Register, haben aber eigene Stichtage.
03 — Glossar

Die Begriffe, die Ihnen begegnen werden – kurz erklärt.

Die Gesetzgebung hat ihre eigene Sprache. Hier sind die häufigsten Begriffe – in der Bedeutung, die sie in der ESPR und in den Normen haben.

DPP Digitaler Produktpass
Strukturierte Informationen zu einem Produkt, verknüpft mit einer eindeutigen Kennung und über einen Datenträger zugänglich, mit Zugriffssteuerung je Empfänger. Die Anforderungen stehen in Art. 9–14 ESPR.
ESPR Verordnung (EU) 2024/1781
Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte. Die Rahmenverordnung, die die Kommission ermächtigt, Produktanforderungen festzulegen und Produktpässe einzuführen – Produktgruppe für Produktgruppe.
Delegierter Rechtsakt
Die Produktregeln der Kommission nach der ESPR, etwa für Textilien oder Stahl. Legt Anforderungen, Passinhalt, Zugriffsrechte und Geltungsbeginn fest. Parlament und Rat können Einwände erheben, ihn aber nicht ändern.
Durchführungsrechtsakt
Eine technische Vorschrift, die eine Verordnung konkretisiert, ohne sie inhaltlich zu ändern – etwa die Regeln für das EU-Register. Wird auch für Datenträger und Format nach der Batterie- und der Detergenzienverordnung genutzt.
Arbeitsplan ESPR-Arbeitsplan 2025–2030
Der Plan der Kommission, welche Produktgruppen wann Regeln erhalten. Die Jahreszahlen sind geplante Annahmen delegierter Rechtsakte, keine Fristen, bis zu denen ein Unternehmen bereit sein muss.
Datenträger
Die physische Kennzeichnung, die den Pass öffnet: QR-Code, Data Matrix, RFID oder NFC. Muss sich auf dem Produkt, der Verpackung oder den Begleitunterlagen befinden und ISO/IEC 15459 entsprechen.
UPI Eindeutige Produktkennung
Die Zeichenfolge, die auf genau einen Pass verweist – auf Modell-, Chargen- oder Artikelebene. In der Praxis meist eine GTIN mit Chargen- oder Seriennummer.
GTIN und GS1 Digital Link
Die GTIN ist die Artikelnummer hinter dem Barcode (EAN). GS1 Digital Link ist der Standard, der GTIN, Charge und Seriennummer als Webadresse in den QR-Code packt – so funktioniert derselbe Code an der Kasse und als Zugang zum Pass.
EU-Register Register für digitale Produktpässe
Das zentrale Register der Kommission für alle Produktpässe. Enthält die Kennung und einige Kernfelder, nicht den ganzen Pass. Die Registrierung erfolgt vor dem Inverkehrbringen, mit einem qualifizierten elektronischen Siegel. In Betrieb seit Juli 2026.
DPP-Dienstleister
Ein Unternehmen, das Pässe im Auftrag von Herstellern speichert und betreibt. Nach der ESPR muss es Anforderungen an Sicherheit und Fortbestand erfüllen, die ein eigener Rechtsakt für 2026–2027 festlegen soll. Origo ist ein solcher Dienstleister.
Sicherungskopie Art. 10 Abs. 4 ESPR
Ein unabhängiger Dritter muss eine Kopie des Passes vorhalten, damit dieser eine Insolvenz des Herstellers oder einen Anbieterwechsel übersteht. Das Register prüft, ob die Kopie existiert.
Zugriffsrechte
Wer welche Felder sehen darf: Öffentlichkeit, Reparaturbetriebe, Recyclingbetriebe, Marktüberwachungsbehörden, Zollbehörden, Eigentümer. Je Produktgruppe gesetzlich festgelegt und vom Pass technisch durchgesetzt.
Harmonisierte Normen EN 18216, 18219–18223 u. a.
Technische Normen von CEN/CENELEC, die festlegen, wie Kennungen, Datenträger, Datenaustausch, Speicherung und Zugriff umzusetzen sind. Wer sie einhält, kann sich auf die Konformitätsvermutung stützen: Es wird vermutet, dass der Pass den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Semantisches Repository
Das maschinenlesbare Verzeichnis der EU, das die Bedeutung jedes Datenfelds im Pass festlegt. Das Register gleicht den Pass bei der Registrierung damit ab. Das Repository für Batterien kommt zuerst, angekündigt für Q4 2026.
Wirtschaftsakteur
Sammelbegriff unter anderem für Hersteller, Einführer, Händler und Bevollmächtigte. Verantwortlich für den Pass ist, wer das Produkt in Verkehr bringt.
Marktüberwachungsbehörden
Nationale Behörden, die prüfen, ob Produkte die Anforderungen erfüllen. Jedes Land benennt seine eigenen Behörden, oft je Produktgruppe. Sie erhalten eigenen Zugriff auf den Pass.
Batteriepass
Der erste verpflichtende Pass, ab dem 18. Februar 2027, auf Grundlage der Batterieverordnung und nicht der ESPR. Ein Pass pro Batterie, mit Daten, die über die gesamte Lebensdauer aktualisiert werden, etwa zum Gesundheitszustand (SOH).
Reparierbarkeitsbewertung
Eine Einstufung, wie leicht sich ein Produkt reparieren lässt, geplant als horizontale Anforderung nach der ESPR ab 2027. Smartphones und Tablets tragen eine solche Reparierbarkeitsklasse bereits auf dem EU-Energielabel.
EPREL
Die EU-Datenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten wie Kühlschränken und Waschmaschinen. Wo EPREL den Bedarf bereits abdeckt, ist offen, ob die Produktgruppe einen eigenen Pass erhält.
EWR-Relevanz Text von Bedeutung für den EWR
Bedeutet, dass ein EU-Rechtsakt in das EWR-Abkommen übernommen werden soll und dann auch in Norwegen, Island und Liechtenstein gilt. ESPR und Batterieverordnung sind als EWR-relevant gekennzeichnet, aber Stand Oktober 2026 wurde noch keine der beiden übernommen.
04 — Drei Stichtage, die man unterscheiden muss

Eine Jahreszahl im EU-Plan ist keine Frist.

Vieles, was über den DPP geschrieben wird, wirft drei verschiedene Zeitpunkte durcheinander. Erst wenn Sie wissen, welcher davon gemeint ist, können Sie verlässlich planen.

Stichtag 1

Der Rahmen wird beschlossen

Die Ökodesign-Verordnung (ESPR) ist im Juli 2024 in Kraft getreten. Sie legt fest, dass es Produktpässe geben wird, aber nicht, für welche Produkte und mit welchem Inhalt.

Für Batterien, Bauprodukte, Spielzeug und Detergenzien gelten eigene Verordnungen mit eigenen Passanforderungen.

Stichtag 2

Die Produktregeln werden beschlossen

Für jede Produktgruppe erlässt die Kommission einen delegierten Rechtsakt: welche Datenfelder, wer was sehen darf und welcher Datenträger. Das sind die Jahreszahlen im ESPR-Arbeitsplan 2025–2030.

Stichtag 3

Die Pflicht gilt

Die Produktregeln geben der Wirtschaft in der Regel mindestens 18 Monate, bevor Pässe für neu in Verkehr gebrachte Produkte verpflichtend werden. Erst dieser Stichtag bestimmt, wann Sie bereit sein müssen.

Die Kommission betont selbst, dass die Jahreszahlen im Arbeitsplan geplante Annahmetermine für die Produktregeln sind – nicht der Zeitpunkt, bis zu dem ein Unternehmen seinen Pass bereithalten muss. Eine Ausnahme: Die Batterieverordnung legt die Pflicht direkt im Gesetzestext fest.

05 — Die Übersicht, Produktgruppe für Produktgruppe

Batterien zuerst. Alles andere frühestens 2028.

Stand: 3. Oktober 2026. Gefüllte Markierungen sind Pflichten aus beschlossenem Recht. Offene Markierungen sind geplante Annahmen von Produktregeln durch die Kommission – die Pflicht folgt erst später.

Pässe mit gesetzlichem Stichtag

Beschlossen
ProduktgruppeRechtsgrundlageStatusPflicht gilt abWas das bedeutet
BatteriepassLV-Batterien, Elektrofahrzeugbatterien und Industriebatterien über 2 kWh Batterieverordnung (EU) 2023/1542, Art. 77–78 Beschlossen 18. Februar 2027

Der erste verpflichtende Produktpass der EU. Ein Pass pro Batterie, mit laufend aktualisierten Daten und Registrierung im EU-Register. Der Stichtag wurde nicht verschoben; nur die Sorgfaltspflichten wurden auf August 2027 verlegt. Der Rechtsakt zu Zugang und technischem Format verzögert sich und ist für Ende 2026 angekündigt.

QR-Code auf BatterienAlle Batterien Batterieverordnung (EU) 2023/1542, Art. 13(6) Beschlossen 18. Februar 2027

Alle Batterien müssen einen QR-Code tragen, der Zugang zu Angaben über Hersteller, chemische Zusammensetzung, Kapazität, getrennte Sammlung und EU-Konformitätserklärung bietet. Kein Pass, aber derselbe Datenträger und dieselbe Frist.

DetergenzienWasch- und Reinigungsmittel sowie Tenside Detergenzienverordnung (EU) 2026/405, Art. 17–21 Beschlossen 23. September 2029

Der Inhalt steht im Gesetz. Datenträger und Zugang folgen in einem Durchführungsrechtsakt. Für Produkte, die im ersten Jahr in Verkehr gebracht werden, gilt eine Übergangsfrist bis September 2030. Die Verordnung erlaubt außerdem ein digitales statt eines gedruckten Etiketts.

Umweltpass für FahrzeugePkw und leichte Nutzfahrzeuge, Euro 7 Euro-7-Verordnung (EU) 2024/1257 Beschlossen 29. November 2026
neue Typen · alle Neuwagen 29.11.2027

Ein Umweltpass mit Emissionen, Kraftstoff- und Stromverbrauch sowie Batteriehaltbarkeit. Ein eigenes Regelwerk außerhalb der ESPR, aber mit derselben Idee: digitale Produktinformationen, die das einzelne Fahrzeug begleiten.

Spielzeug Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509, Art. 19–21 Beschlossen 1. August 2030

Der Pass ersetzt die EU-Konformitätserklärung und muss im EU-Register registriert sein, bevor das Spielzeug in Verkehr gebracht wird. Datenträger und Zugang folgen in einem delegierten Rechtsakt.

Bauprodukte Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110, Art. 75–80 Rahmen beschlossen frühestens 2028–2029

Ein eigenes Passsystem für Bauprodukte, das mit dem ESPR-Pass kompatibel sein muss. Die Kommission nennt als Richtwert einen delegierten Rechtsakt im zweiten Quartal 2027; Hersteller erhalten nach jedem Rechtsakt 18 Monate Zeit. Die Einführung erfolgt Produktfamilie für Produktfamilie nach dem CPR-Arbeitsplan 2026–2029, mit Zement und Bindemitteln unter den ersten. Kern des Passes wird die Leistungs- und Konformitätserklärung.

Der ESPR-Arbeitsplan 2025–2030

Geplante Annahme der Produktregeln
ProduktgruppeRechtsgrundlageStatusProduktregeln · PflichtWas das bedeutet
Eisen und Stahl ESPR (EU) 2024/1781, delegierter Rechtsakt In Vorbereitung Q4 2026
Pflicht etwa 2028

Die erste ESPR-Gruppe. Die öffentliche Konsultation endete im August 2026; der Entwurf des Rechtsakts ist noch nicht veröffentlicht. Die Gemeinsame Forschungsstelle der EU (JRC) hat den Inhalt vorgeschlagen: Schmelznummer, Herstellungsroute, Emissionen und Rezyklatanteil auf Chargenebene.

Reifen ESPR, delegierter Rechtsakt In Vorbereitung 2027
Pflicht etwa 2029

Vorbereitende Studie läuft. Baut auf dem heutigen Reifenlabel und den Euro-7-Anforderungen an den Reifenabrieb auf. RFID wird als primärer Datenträger geprüft.

Aluminium ESPR, delegierter Rechtsakt Geplant Q3–Q4 2027
Pflicht etwa 2029

Im Arbeitsplan enthalten. Bisher keine eigene vorbereitende Studie veröffentlicht. Dürfte dem Modell für Stahl folgen.

Textilien und Bekleidung ESPR, delegierter Rechtsakt In Vorbereitung Q4 2027
Pflicht etwa 2029

Die JRC hat einen Vorschlag für den Inhalt veröffentlicht: Faserzusammensetzung, Lieferkette, Haltbarkeit, Reparatur und Chemikalien. Einige Sekundärquellen nennen 2026; die Übersicht der Kommission selbst nennt Q4 2027.

Möbel ESPR, delegierter Rechtsakt Geplant 2028
Pflicht etwa 2030

Im Arbeitsplan ausdrücklich priorisiert. Eine vorbereitende Studie zum Passinhalt wurde im September 2026 vorgestellt.

Matratzen ESPR, delegierter Rechtsakt Geplant 2029
Pflicht etwa 2031

Im Arbeitsplan enthalten. Bisher keine Studie veröffentlicht.

IKT und Elektronik ESPR, delegierter Rechtsakt je Produktgruppe Geplant 2029–2030

Die Übersicht der Kommission führt IKT für 2029, im Arbeitsplan geht es aber vor allem um eine horizontale Anforderung an Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit von Elektronik. Smartphones und Tablets sind für Ende 2030 angekündigt. Pässe sind nicht für alle davon beschlossen.

Energieverbrauchsrelevante ProdukteHaushaltsgeräte, Displays, Motoren u. v. m. ESPR, delegierter Rechtsakt je Produktgruppe Geplant 2026–2030

Rund 16 Gruppen werden in die ESPR überführt: Geschirrspüler 2026, Ladegeräte, Kühlgeräte und Motoren 2028. Pässe sind nicht automatisch vorgesehen, solange die EU-Datenbank EPREL den Bedarf abdeckt.

Horizontale AnforderungenGelten produktgruppenübergreifend ESPR, delegierte Rechtsakte In Vorbereitung 2027 · 2029

Reparierbarkeitsbewertung 2027 und Anforderungen an den Rezyklatanteil in Elektronik 2029. Voraussichtlich müssen Bewertung und Materialdaten im Pass erscheinen, sofern das Produkt einen hat.

Informationen, die in den Pass einfließen

Eigene Rechtsakte, derselbe Datenträger
WasRechtsgrundlageStatusPflicht gilt abWas das bedeutet
DauermagneteMotoren, Wärmepumpen, Haushaltsgeräte, Fahrzeuge u. v. m. Verordnung zu kritischen Rohstoffen (EU) 2024/1252, Art. 28–29 Beschlossen 24. Mai 2027 oder zwei Jahre nach dem Rechtsakt
in der Praxis 2028 oder später

Produkte mit Dauermagneten benötigen einen Datenträger mit Angaben zu Magnettyp, Gewicht, Einbauort und Ausbau. Hat das Produkt bereits einen Pass, müssen die Angaben im Pass stehen. Der delegierte Rechtsakt verzögert sich, und über eine Änderung der Verordnung wird verhandelt – die Frist verschiebt sich also.

VerpackungenSortierung, Wiederverwendung, Stoffe Verpackungsverordnung, PPWR (EU) 2025/40, Art. 12 Beschlossen 12. August 2028
Wiederverwendung 12. Februar 2029

Harmonisierte Materialkennzeichnung sowie ein QR-Code für Mehrwegverpackungen und bestimmte andere Fälle. Kein Pass – hat das Produkt aber bereits einen Datenträger, muss derselbe Träger Produkt- und Verpackungsinformationen liefern. Die Frist lautet 12. August 2028 oder 24 Monate nach den Durchführungsrechtsakten, die im August 2026 angenommen werden sollten; der Termin verschiebt sich also.

„Pflicht etwa“ ist bei den ESPR-Gruppen unsere Schätzung: das von der Kommission geplante Annahmejahr plus die Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten, von der die ESPR ausgeht. Verbindlich werden die Termine erst, wenn der jeweilige delegierte Rechtsakt angenommen und veröffentlicht ist.

06 — Was rund um die Pässe entsteht

Register und Normen stehen, bevor die Produktregeln kommen.

Der Pass ist nur die eine Hälfte. Parallel baut die EU ein zentrales Register, ein gemeinsames Portal und einen Satz harmonisierter Normen auf, denen alle Pässe folgen müssen. Erst dadurch lässt sich ein in einem Land ausgestellter Pass in der gesamten EU und im EWR lesen und prüfen.

Offen sind 2026 und 2027 noch die Regeln für Dienstleister, die Pässe im Auftrag von Herstellern betreiben, sowie die semantischen Repositorys, gegen die das Register die Pässe prüft.

  • EU-Register für digitale Produktpässe · am 20. Juli 2026 fristgerecht nach der ESPR in Betrieb gegangen, auf Grundlage der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778. Registrierung mit qualifiziertem elektronischem Siegel, Prüfung der Sicherungskopie und ein Hashwert für jede Passversion.
  • Harmonisierte Normen · EN 18216 und EN 18219–18223 wurden im Mai 2026 veröffentlicht; ihre Fundstellen stehen seit Juli 2026 im Amtsblatt der EU. EN 18239 und 18246 zu Zugang, Sicherheit und Echtheit sind angekündigt, aber noch nicht im Amtsblatt gelistet. Die Normen begründen eine Konformitätsvermutung.
  • Semantisches Repository · die Datenmodelle, gegen die das Register prüft; Veröffentlichung für Q4 2026 angekündigt. Batterien zuerst.
  • Regeln für Dienstleister · ein delegierter Rechtsakt nach Art. 11 ESPR, angekündigt für Ende 2026 oder das erste Halbjahr 2027. Er wird Anforderungen an Informationssicherheit und Fortbestand für Betreiber von Pässen festlegen.
07 — Deutschland, Österreich, Schweiz

Die Verordnungen gelten unmittelbar – in Deutschland und Österreich wie überall in der EU.

Kein nationaler Sonderweg

ESPR, Batterieverordnung und die übrigen Rechtsakte sind EU-Verordnungen. Sie gelten in Deutschland und Österreich unmittelbar, ohne Umsetzung in nationales Recht, und mit denselben Stichtagen wie in der gesamten EU. Die Pflichten betreffen jedes Produkt, das in der EU in Verkehr gebracht wird – unabhängig vom Sitz des Herstellers. Bei Waren aus Drittländern ist der Einführer verantwortlich.

Marktüberwachung vor Ort

Jeder Mitgliedstaat benennt seine eigenen Marktüberwachungsbehörden und legt die Sanktionen fest. In Deutschland liegt die Marktüberwachung überwiegend bei den Behörden der Länder; für Batterien regelt das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) die Durchführung der Batterieverordnung. Auch Österreich ergänzt die Verordnungen um eigene Durchführungsbestimmungen. Welche Behörde Ihr Produkt prüft, hängt deshalb von Produktgruppe und Land ab.

Schweiz und EWR

Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EWR, die Verordnungen gelten dort also nicht unmittelbar. Schweizer Hersteller, die in die EU liefern, brauchen jedoch zum selben Stichtag einen Produktpass wie ihre Wettbewerber in der EU. ESPR und Batterieverordnung sind zudem EWR-relevant, wurden aber bis Oktober 2026 noch nicht in das EWR-Abkommen übernommen. Nach der Übernahme gelten sie auch in Norwegen, Island und Liechtenstein, und ein EU-konformer Pass funktioniert im gesamten EWR.

08 — Was Sie jetzt tun sollten

Die Daten brauchen am längsten. Fangen Sie dort an.

Die Technik, um einen Pass zu veröffentlichen, ist vorhanden. Zeit kostet es, die richtigen Daten aus der Lieferkette zu beschaffen und in eine tragfähige Struktur zu bringen.

1

Ihre Produktgruppe bestimmen

Welche Zeile der Tabelle betrifft Sie – und ist es nur eine? Ein Produkt mit Batterie, Magneten und Verpackung fällt gleich unter drei Rechtsakte, mit demselben Datenträger.

2

Kennungen festlegen

Jeder Pass braucht eine eindeutige Produktkennung, in der Regel eine GTIN mit Chargen- oder Seriennummer, im QR-Code als GS1 Digital Link codiert. Es ist derselbe Code, der heute schon das digitale Zuhause öffnet.

3

Daten erfassen

Materialien, Herkunft, Emissionen, Reparatur, Recycling. Für Stahl, Textilien, Reifen und Möbel liegen die Inhaltsvorschläge der EU bereits vor, und der Inhalt der Pässe für Batterien, Spielzeug und Detergenzien steht im Gesetz.

4

Mit dem beginnen, was schon Pflicht ist

Anleitung, Konformitätserklärung und Sicherheitshinweise müssen dem Produkt schon heute beiliegen. Stellen Sie sie jetzt hinter den QR-Code – dann wird der Pass zur Erweiterung von etwas, das bereits funktioniert, statt zu einem neuen Projekt.

09 — Quellen

Lesen Sie die Rechtstexte selbst.

Die Übersicht wurde anhand der Primärquellen geprüft. Sekundärquellen nutzen wir nur, wo die Kommission selbst noch nichts veröffentlicht hat, und weisen im Kommentar darauf hin.

  1. Ökodesign-Verordnung, ESPR (EU) 2024/1781, Art. 9–14 und Anhang III. eur-lex.europa.eu
  2. ESPR-Arbeitsplan 2025–2030, COM(2025) 187, April 2025 (Englisch). environment.ec.europa.eu
  3. Batterieverordnung (EU) 2023/1542, Art. 13 und 77–78, Anhänge VI und XIII. eur-lex.europa.eu
  4. Fragen und Antworten der Kommission zum Batteriepass (Englisch). single-market-economy.ec.europa.eu
  5. Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110, Kapitel X, Art. 75–80. eur-lex.europa.eu
  6. Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509, Art. 19–21 und Anhang VI. eur-lex.europa.eu
  7. Detergenzienverordnung (EU) 2026/405, Art. 17–21 und Anhänge V–VI. eur-lex.europa.eu
  8. Verordnung zu kritischen Rohstoffen (EU) 2024/1252, Art. 28–29. eur-lex.europa.eu
  9. Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, PPWR (EU) 2025/40, Art. 12. eur-lex.europa.eu
  10. Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 über das EU-Register für digitale Produktpässe. eur-lex.europa.eu
  11. Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 über harmonisierte Normen für den digitalen Produktpass. eur-lex.europa.eu
  12. JRC, Vorschläge zum Passinhalt für Eisen und Stahl (März 2026) und Textilien (Mai 2026), Englisch. susproc.jrc.ec.europa.eu
  13. Seite der Kommission zum digitalen Produktpass mit vorläufigem Zeitplan je Produktgruppe (Englisch). single-market-economy.ec.europa.eu
  14. Euro-7-Verordnung (EU) 2024/1257, Umweltpass für Fahrzeuge. eur-lex.europa.eu
  15. CEN-CENELEC JTC 24, veröffentlichte DPP-Normen (Englisch). cencenelec.eu
  16. EFTA, EEA-Lex: Stand der Übernahme von Ökodesign- und Batterieverordnung in das EWR-Abkommen (Englisch). efta.int · efta.int
  17. Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG): Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien. gesetze-im-internet.de
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